Selbstständige Unternehmer tageweise oder wochenweise für flexible Fahrereinsätze. Transparente Tagessätze für externe Fahrer-Dienstleistungen.
Die Fahrerexpress-Agentur vermittelt ausschließlich selbstständige Unternehmer mit eigenem Gewerbe für Fahrerdienstleistungen – Fahrzeuge werden nicht gestellt.
Die Fahrerexpress-Agentur vermittelt selbstständige Unternehmer für Fahrerdienstleistungen. Fahrzeuge werden nicht gestellt. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten die veröffentlichten Preise und Konditionen.
netto je tatsächlichem Einsatztag
Bis zu 9 Stunden Einsatzzeit
netto für 5 Einsatztage
Montag bis Freitag
Bis zu 9 Stunden Einsatzzeit je Einsatztag
netto je tatsächlichem Fernverkehrs-Einsatztag
netto je tatsächlichem Einsatztag
Bis zu 8 Stunden Einsatzzeit
LKW-Fahrer CE – Wochenpreis
Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Montag bis Freitag, ist dieser Feiertagseinsatz ebenfalls nicht im Wochenpreis enthalten und wird separat nach dem geltenden Tagessatz zuzüglich 50 % Feiertagszuschlag berechnet.
Die veröffentlichten Mehrstundensätze, die An- und Abfahrt sowie die Wochenend- und Feiertagszuschläge gelten automatisch; eine zusätzliche Vereinbarung ist hierfür nicht erforderlich. Weitere, nicht veröffentlichte Kosten entstehen nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung.
Bei auswärtigen Einsätzen können Übernachtungen erforderlich sein. Die Kosten hierfür sind nicht in den regulären Tages- und Wochenpreisen enthalten.
Der Auftraggeber kann eine geeignete Unterkunft bereitstellen oder die vorab vereinbarten Übernachtungskosten zusätzlich übernehmen. Die Abstimmung erfolgt vor verbindlicher Auftragserteilung.
Bei der Fernfahrer-Pauschale von 450,00 € netto je Einsatztag ist grundsätzlich die Übernachtung im Führerhaus vorgesehen, sofern dieses über eine geeignete Schlafmöglichkeit verfügt und die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Zusätzliche Hotelkosten entstehen bei diesem Tarif nicht automatisch. Sollte ausnahmsweise eine externe Unterkunft erforderlich sein, werden deren Kosten vorab mit dem Auftraggeber vereinbart.
Die gesetzlichen Vorschriften zu Ruhezeiten und Übernachtungen außerhalb des Fahrzeugs bleiben unberührt. Insbesondere darf eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden nicht im Fahrzeug verbracht werden.
Bei mehrwöchigen auswärtigen Einsätzen werden tatsächlich durchgeführte Heimfahrten zum Wochenende und erneute Anreisen zum Beginn der folgenden Einsatzwoche ebenfalls nach der Regelung zu den An- und Abfahrtskosten berechnet. Die voraussichtlichen Fahrtkosten werden dem Auftraggeber vor verbindlicher Auftragserteilung mitgeteilt.
Keine Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
Vermittlung selbstständiger Unternehmer
Transparente Abrechnung
Abrechnung über klare Dienstleistungspreise – eine Rechnung von Fahrerexpress
Keine Bindungsfristen
Flexibel ab 1 Tag buchbar, keine Kündigungsfristen
💡 Unser Modell: Die Fahrerexpress-Agentur vermittelt ausschließlich selbstständige Unternehmer mit eigenem Gewerbe für Fahrerdienstleistungen auf Basis eines Dienst-/Werkvertrags. Es erfolgt ausdrücklich keine Überlassung von Arbeitnehmern. Die eingesetzten Unternehmer entscheiden eigenständig über die konkrete Ausführung der Tätigkeit im Rahmen des vereinbarten Auftrags. Der Auftraggeber beschränkt sich auf die Beschreibung des gewünschten Arbeitsergebnisses. Eine fachliche Weisungsbefugnis gegenüber dem eingesetzten Unternehmer besteht nicht.
Die An- und Abfahrt wird zusätzlich zum Tagessatz berechnet und vor Auftragserteilung klar ausgewiesen.
An- und Abfahrtskosten:
Berechnungsbeispiel bei 150 km einfacher Entfernung:
Der Tagessatz gilt für die gesamte Einsatzzeit, nicht ausschließlich für die reine Fahrzeit. Die Einsatzdauer beträgt maximal 9 Stunden je Einsatztag (Baumaschinenführer / Mischmeister: bis zu 8 Stunden Einsatzzeit).
Zur Einsatzzeit zählen u. a.:
Gesetzliche Lenkzeiten (Hinweis):
Mehrstunden über die vereinbarte Einsatzzeit hinaus werden zusätzlich berechnet, sofern sie erforderlich sind oder durch den Auftraggeber verursacht bzw. angeordnet werden.
Mehrstunden über Mitternacht / Folgetag
Einsätze, die erheblich über die vereinbarte Einsatzzeit hinausgehen oder in den nächsten Kalendertag hineinreichen, können als zusätzlicher Einsatztag oder Fernverkehrseinsatz berechnet werden.
Wochenend- und Feiertagszuschläge
Für Einsätze an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen gelten Zuschläge auf den jeweiligen Tagessatz. Nacht- und Sonderleistungen werden gesondert abgestimmt.
Diese Zuschläge gelten automatisch nach der veröffentlichten Preisregel. Eine zusätzliche Vereinbarung ist hierfür nicht erforderlich.
Als Fernverkehrseinsatz gelten insbesondere:
Die Fernfahrer-Pauschale (450,00 € netto je tatsächlichem Fernverkehrs-Einsatztag) kann anstelle des normalen Tagessatzes verwendet werden.
Langzeiteinsätze ab 3 Monaten werden individuell kalkuliert. Sprechen Sie uns an für ein individuelles Angebot.
Storno bis 24 Std. vorher → kostenlos
Storno unter 24 Std. → Wir behalten uns vor, den entgangenen Aufwand pauschal mit 80 % des vereinbarten Tagessatzes zu berechnen, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
Absage am Einsatztag oder Nichterscheinen → 100 % des vereinbarten Tagessatzes
Kurzfristige Einsätze ab etwa 24 Stunden Vorlauf sind je nach Fahrerverfügbarkeit möglich. Eine kurzfristige Vermittlung können wir jedoch nicht garantieren.
Im Online-Formular Fahrzeugtyp, Einsatzort, Zeitraum & Besonderheiten angeben.
⏱️ 2–3 Minuten
Wir prüfen passende selbstständige Unternehmer und melden uns schnellstmöglich mit einer Rückmeldung.
Der selbstständige Unternehmer meldet sich direkt zur Abstimmung und erscheint pünktlich zum Termin. Sie erhalten eine übersichtliche Rechnung direkt von der Fahrerexpress-Agentur.
💼 Mit Bestätigung des Einsatzes entsteht ein verbindlicher Auftrag.
Die Fahrerexpress-Agentur vermittelt ausschließlich selbstständige Unternehmer mit eigenem Gewerbe für Fahrerdienstleistungen – Fahrzeuge werden nicht gestellt.
Es erfolgt ausdrücklich keine Überlassung von Arbeitnehmern, sondern die Vermittlung selbstständiger Unternehmer auf Basis eines Dienst-/Werkvertrags. Der Subunternehmer ist in der Ausführung seiner Tätigkeit fachlich eigenverantwortlich und nicht in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert.
Die eingesetzten Unternehmer sind eigenständig tätig. Eine sozialversicherungsrechtliche Bewertung erfolgt im Einzelfall durch die zuständigen Behörden.
Die Fahrerexpress-Agentur organisiert und vermittelt Fahrerdienstleistungen mit selbstständigen Subunternehmern. Vertragspartner des Auftraggebers ist ausschließlich die Fahrerexpress-Agentur. Die konkrete Leistungserbringung erfolgt durch selbstständige Unternehmer in eigener Verantwortung.
Die Leistung wird durch geeignete Subunternehmer ausgeführt. Ein Wechsel der Einsatzperson ist zulässig, sofern die Leistung gleichwertig erbracht wird.
Die Fahrerexpress-Agentur haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für eigenes Verschulden. Die eingesetzten Unternehmer handeln eigenverantwortlich.
Vertragspartner des Auftraggebers ist die Fahrerexpress-Agentur. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Einsatzende durch die Fahrerexpress-Agentur gemäß Auftragsbestätigung.
Die direkte Beauftragung eines durch Fahrerexpress vermittelten Unternehmers außerhalb der Fahrerexpress-Agentur ist ohne vorherige Zustimmung nicht zulässig.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main.
Nutzen Sie das Online-Formular oder rufen Sie direkt an – wir beraten Sie gerne.