Fahrer mieten, leihen oder bestellen – Preise & Ablauf

    Selbstständige Unternehmer tageweise oder wochenweise für flexible Fahrereinsätze. Transparente Tagessätze für externe Fahrer-Dienstleistungen.

    Die Fahrerexpress-Agentur vermittelt ausschließlich selbstständige Unternehmer mit eigenem Gewerbe für Fahrerdienstleistungen – Fahrzeuge werden nicht gestellt.

    Mietfahrer & selbstständige Fahrer – Preise

    Die Fahrerexpress-Agentur vermittelt selbstständige Unternehmer für Fahrerdienstleistungen. Fahrzeuge werden nicht gestellt. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten die veröffentlichten Preise und Konditionen.

    LKW-Fahrer CE

    349,00 €

    netto je tatsächlichem Einsatztag

    Bis zu 9 Stunden Einsatzzeit

    Planbar buchen

    LKW-Fahrer CE – Wochenpreis

    1.645,00 €

    netto für 5 Einsatztage

    Montag bis Freitag

    Bis zu 9 Stunden Einsatzzeit je Einsatztag

    Fernfahrer-Pauschale

    450,00 €

    netto je tatsächlichem Fernverkehrs-Einsatztag

    Baumaschinenführer/​Mischmeister/​Spezialfahrzeuge

    489,00 €

    netto je tatsächlichem Einsatztag

    Bis zu 8 Stunden Einsatzzeit

    LKW-Fahrer CE – Wochenpreis

    Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Montag bis Freitag, ist dieser Feiertagseinsatz ebenfalls nicht im Wochenpreis enthalten und wird separat nach dem geltenden Tagessatz zuzüglich 50 % Feiertagszuschlag berechnet.

    Die veröffentlichten Mehrstundensätze, die An- und Abfahrt sowie die Wochenend- und Feiertagszuschläge gelten automatisch; eine zusätzliche Vereinbarung ist hierfür nicht erforderlich. Weitere, nicht veröffentlichte Kosten entstehen nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung.

    Übernachtungskosten bei auswärtigen Einsätzen

    Bei auswärtigen Einsätzen können Übernachtungen erforderlich sein. Die Kosten hierfür sind nicht in den regulären Tages- und Wochenpreisen enthalten.

    Der Auftraggeber kann eine geeignete Unterkunft bereitstellen oder die vorab vereinbarten Übernachtungskosten zusätzlich übernehmen. Die Abstimmung erfolgt vor verbindlicher Auftragserteilung.

    Ausnahme: Fernfahrer-Pauschale

    Bei der Fernfahrer-Pauschale von 450,00 € netto je Einsatztag ist grundsätzlich die Übernachtung im Führerhaus vorgesehen, sofern dieses über eine geeignete Schlafmöglichkeit verfügt und die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

    Zusätzliche Hotelkosten entstehen bei diesem Tarif nicht automatisch. Sollte ausnahmsweise eine externe Unterkunft erforderlich sein, werden deren Kosten vorab mit dem Auftraggeber vereinbart.

    Die gesetzlichen Vorschriften zu Ruhezeiten und Übernachtungen außerhalb des Fahrzeugs bleiben unberührt. Insbesondere darf eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden nicht im Fahrzeug verbracht werden.

    Mehrwöchige auswärtige Einsätze

    Bei mehrwöchigen auswärtigen Einsätzen werden tatsächlich durchgeführte Heimfahrten zum Wochenende und erneute Anreisen zum Beginn der folgenden Einsatzwoche ebenfalls nach der Regelung zu den An- und Abfahrtskosten berechnet. Die voraussichtlichen Fahrtkosten werden dem Auftraggeber vor verbindlicher Auftragserteilung mitgeteilt.

    Vorteile gegenüber klassischer Zeitarbeit

    ✅

    Keine Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)

    Vermittlung selbstständiger Unternehmer

    💰

    Transparente Abrechnung

    Abrechnung über klare Dienstleistungspreise – eine Rechnung von Fahrerexpress

    ⚡

    Keine Bindungsfristen

    Flexibel ab 1 Tag buchbar, keine Kündigungsfristen

    💡 Unser Modell: Die Fahrerexpress-Agentur vermittelt ausschließlich selbstständige Unternehmer mit eigenem Gewerbe für Fahrerdienstleistungen auf Basis eines Dienst-/Werkvertrags. Es erfolgt ausdrücklich keine Überlassung von Arbeitnehmern. Die eingesetzten Unternehmer entscheiden eigenständig über die konkrete Ausführung der Tätigkeit im Rahmen des vereinbarten Auftrags. Der Auftraggeber beschränkt sich auf die Beschreibung des gewünschten Arbeitsergebnisses. Eine fachliche Weisungsbefugnis gegenüber dem eingesetzten Unternehmer besteht nicht.

    An- und Abfahrt

    Die An- und Abfahrt wird zusätzlich zum Tagessatz berechnet und vor Auftragserteilung klar ausgewiesen.

    An- und Abfahrtskosten:

    • • Die ersten 25 Kilometer je einfacher Fahrt zwischen dem Wohnort bzw. Standort des eingesetzten Fahrers und dem Einsatzort sind kostenfrei.
    • • Ab dem 26. Kilometer werden 0,40 € netto je tatsächlich gefahrenem Kilometer berechnet.
    • • Die Regelung gilt sowohl für die Anreise als auch für die Rückfahrt.
    • • Bei mehrwöchigen auswärtigen Einsätzen werden tatsächlich durchgeführte Heimfahrten zum Wochenende und erneute Anreisen zum Beginn der folgenden Einsatzwoche ebenfalls nach dieser Regelung berechnet.
    • • Die voraussichtlichen Fahrtkosten werden dem Auftraggeber vor verbindlicher Auftragserteilung mitgeteilt.

    Berechnungsbeispiel bei 150 km einfacher Entfernung:

    • • Anreise: (150 − 25) × 0,40 € = 50,00 € netto
    • • Rückfahrt: (150 − 25) × 0,40 € = 50,00 € netto
    • • Gesamt: 100,00 € netto
    • • Bei drei Einsatzwochen mit jeweils einer An- und einer Abreise ergeben sich 300,00 € netto Fahrtkosten.

    Einsatzzeit – was ist enthalten?

    Der Tagessatz gilt für die gesamte Einsatzzeit, nicht ausschließlich für die reine Fahrzeit. Die Einsatzdauer beträgt maximal 9 Stunden je Einsatztag (Baumaschinenführer / Mischmeister: bis zu 8 Stunden Einsatzzeit).

    Zur Einsatzzeit zählen u. a.:

    • • Fahrzeugübernahme
    • • Abfahrtskontrolle
    • • gesetzliche Pausen
    • • Wartezeiten
    • • Dokumentation
    • • Be-/Entladeabstimmung
    • • Übergaben
    • • Fahrzeit

    Gesetzliche Lenkzeiten (Hinweis):

    • • Die gesetzliche Tageslenkzeit beträgt in der Regel maximal 9 Stunden.
    • • Eine gesetzlich zulässige Verlängerung der täglichen Lenkzeit ist nur im engen Rahmen der geltenden Vorschriften möglich.
    • • Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine gesetzliche Pause erforderlich.

    Mehrstundenregelung

    Mehrstunden über die vereinbarte Einsatzzeit hinaus werden zusätzlich berechnet, sofern sie erforderlich sind oder durch den Auftraggeber verursacht bzw. angeordnet werden.

    • • LKW-Fahrer CE: 45,00 € netto je angefangene Stunde
    • • Baumaschinenführer / Mischmeister: 60,00 € netto je angefangene Stunde

    Mehrstunden über Mitternacht / Folgetag

    Einsätze, die erheblich über die vereinbarte Einsatzzeit hinausgehen oder in den nächsten Kalendertag hineinreichen, können als zusätzlicher Einsatztag oder Fernverkehrseinsatz berechnet werden.

    Wochenend- und Feiertagszuschläge

    Für Einsätze an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen gelten Zuschläge auf den jeweiligen Tagessatz. Nacht- und Sonderleistungen werden gesondert abgestimmt.

    • • Samstag: 25 % Zuschlag auf den jeweiligen Tagessatz
    • • Sonntag und gesetzliche Feiertage: 50 % Zuschlag auf den jeweiligen Tagessatz

    Diese Zuschläge gelten automatisch nach der veröffentlichten Preisregel. Eine zusätzliche Vereinbarung ist hierfür nicht erforderlich.

    Fernverkehr – Definition

    Als Fernverkehrseinsatz gelten insbesondere:

    • • längere Überführungsfahrten
    • • bundesweite Transporte
    • • Einsätze mit auswärtiger Übernachtung
    • • Einsätze mit längerer Tagesabwesenheit

    Die Fernfahrer-Pauschale (450,00 € netto je tatsächlichem Fernverkehrs-Einsatztag) kann anstelle des normalen Tagessatzes verwendet werden.

    Langzeiteinsätze

    Langzeiteinsätze ab 3 Monaten werden individuell kalkuliert. Sprechen Sie uns an für ein individuelles Angebot.

    Stornierungsregelungen

    Storno bis 24 Std. vorher → kostenlos

    Storno unter 24 Std. → Wir behalten uns vor, den entgangenen Aufwand pauschal mit 80 % des vereinbarten Tagessatzes zu berechnen, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

    Absage am Einsatztag oder Nichterscheinen → 100 % des vereinbarten Tagessatzes

    Kurzfristige Einsätze ab etwa 24 Stunden Vorlauf sind je nach Fahrerverfügbarkeit möglich. Eine kurzfristige Vermittlung können wir jedoch nicht garantieren.

    So einfach funktioniert die Buchung

    1

    Anfrage stellen

    Im Online-Formular Fahrzeugtyp, Einsatzort, Zeitraum & Besonderheiten angeben.

    ⏱️ 2–3 Minuten

    2

    Fahrer-Prüfung

    Wir prüfen passende selbstständige Unternehmer und melden uns schnellstmöglich mit einer Rückmeldung.

    3

    Einsatz startet & Abrechnung

    Der selbstständige Unternehmer meldet sich direkt zur Abstimmung und erscheint pünktlich zum Termin. Sie erhalten eine übersichtliche Rechnung direkt von der Fahrerexpress-Agentur.

    💼 Mit Bestätigung des Einsatzes entsteht ein verbindlicher Auftrag.

    Rechtliche Hinweise

    Keine eigene Fahrerstellung

    Die Fahrerexpress-Agentur vermittelt ausschließlich selbstständige Unternehmer mit eigenem Gewerbe für Fahrerdienstleistungen – Fahrzeuge werden nicht gestellt.

    Keine Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)

    Es erfolgt ausdrücklich keine Überlassung von Arbeitnehmern, sondern die Vermittlung selbstständiger Unternehmer auf Basis eines Dienst-/Werkvertrags. Der Subunternehmer ist in der Ausführung seiner Tätigkeit fachlich eigenverantwortlich und nicht in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert.

    Sozialversicherung

    Die eingesetzten Unternehmer sind eigenständig tätig. Eine sozialversicherungsrechtliche Bewertung erfolgt im Einzelfall durch die zuständigen Behörden.

    Zahlungsbedingungen

    • Rechnungsstellung nach Einsatzende auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Einsatztage, angefangenen Mehrstunden, gefahrenen Kilometer und gegebenenfalls angefallenen Zuschläge (Verlängerungen und Änderungen werden entsprechend berücksichtigt)
    • Zahlungsziel: 7 Tage netto
    • Nettopreise zzgl. gesetzlicher MwSt.

    Allgemeine Vertragsbedingungen

    1. Vertragsverhältnis

    Die Fahrerexpress-Agentur organisiert und vermittelt Fahrerdienstleistungen mit selbstständigen Subunternehmern. Vertragspartner des Auftraggebers ist ausschließlich die Fahrerexpress-Agentur. Die konkrete Leistungserbringung erfolgt durch selbstständige Unternehmer in eigener Verantwortung.

    2. Einsatzdurchführung

    Die Leistung wird durch geeignete Subunternehmer ausgeführt. Ein Wechsel der Einsatzperson ist zulässig, sofern die Leistung gleichwertig erbracht wird.

    3. Haftung

    Die Fahrerexpress-Agentur haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für eigenes Verschulden. Die eingesetzten Unternehmer handeln eigenverantwortlich.

    4. Abrechnung

    Vertragspartner des Auftraggebers ist die Fahrerexpress-Agentur. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Einsatzende durch die Fahrerexpress-Agentur gemäß Auftragsbestätigung.

    5. Verbot der Direktbeauftragung

    Die direkte Beauftragung eines durch Fahrerexpress vermittelten Unternehmers außerhalb der Fahrerexpress-Agentur ist ohne vorherige Zustimmung nicht zulässig.

    6. Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main.

    Bereit für Ihre Fahreranfrage?

    Nutzen Sie das Online-Formular oder rufen Sie direkt an – wir beraten Sie gerne.

    📞 +49 1577 1442285